Einführung des legislativen Initiativrechts für das Europäische Parlament
Die Rolle des Europäischen Parlaments muss sich ändern: Es soll nicht mehr nur über Gesetze mitentscheiden, sondern neue Gesetze initiieren - eine Befugnis, die es sich mit dem Senat, den EU-Bürger*innen über die Europäische Bürgerinitiative (EBI) und der europäischen Regierung teilen würde. Neue Gesetze werden von einer Fraktion oder einer gleichwertigen Mindestanzahl einzelner Abgeordneter vorgeschlagen, die zur Bildung einer Fraktion erforderlich wäre.