Unabhängige europäische Behörden einrichten, um die Anwendung des EU-Rechts zu gewährleisten
Zusammenarbeit mit Vertreter*innen aus den Mitgliedstaaten, Wissenschaftler*innen und der Zivilgesellschaft.
Leitlinien und verbindliche Entscheidungen zur Anwendung des horizontalen Rechtsrahmens und zu allen daraus abgeleiteten (vertikalen) Legislativvorschlägen herausgeben.
Überwachung der Anwendung und grenzüberschreitenden Durchsetzung der Verordnung, Verabschiedung von Stellungnahmen, um die einheitliche Anwendung der Verordnung durch die nationalen Aufsichtsbehörden zu gewährleisten und als Streitbeilegungsstelle zu fungieren.