Ein Verfassungsgericht einrichten
Umwandlung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in ein Verfassungsgericht, um die rechtlichen und demokratischen Grundlagen der Europäischen Union zu festigen, zu einer einheitlichen Auslegung der EU-Gesetze beizutragen und den Vorrang der EU-Gesetzgebung zu bekräftigen.
Vertiefung des demokratischen Engagements, indem Bürger*innen und Mitgliedstaaten eine strukturierte Plattform erhalten, um EU-Entscheidungen aus verfassungsrechtlichen Gründen und auf der Grundlage der Grundrechte anzufechten und zu überprüfen.