Ja, Schwangerschaftsabbruch soll ins Grundgesetz!
In den letzten Wochen wurde in der Regierung und auch in den Oppositionsparteien immer wieder darüber geredet, Abtreibung im Grundgesetz zu verankern. Volt hat diese Forderung bereits 2023 unterstützt und hat dazu eine klare Position.

Unser Statement bleibt gleich. Im Wahlprogramm für die Kammerwahlen 2023 haben wir Folgendes gesagt und verlangt, dem wir weiterhin vollkommen zustimmen:
Leider sind in immer mehr Ländern der Welt konservative Tendenzen zu beobachten, die sich erheblich auf die Rechte der Frauen auswirken. Im Juni 2022 hat der Oberste Gerichtshof der USA das bahnbrechende Urteil „Roe v. Wade“ aus dem Jahr 1973 gekippt. Mit der Entscheidung der Verfassungsrichter können die Bundesstaaten nun Abtreibungen weitgehend oder sogar ganz verbieten. Konservativ regierte Bundesstaaten haben sofort gehandelt. Auch in Europa werden seit einiger Zeit wieder Stimmen laut, die sich gegen das Recht der Frauen auf Abtreibung aussprechen. Im Jahr 2003 änderte Kroatien sein Abtreibungsgesetz und seither haben Ärzte das Recht, den Eingriff aus Gewissensgründen zu verweigern. Aus diesem Grund reisen immer mehr kroatische Frauen nach Slowenien, um im Nachbarland abtreiben zu lassen. Im November 2020 verschärfte auch Polen seine bereits als sehr streng geltenden Abtreibungsgesetze: Schwangerschaftsabbrüche bei Fehlbildungen gelten nun als illegal.
Wir bei Volt beobachten diese Vorgänge mit Entsetzen. Frauen haben lange für diese Rechte gekämpft, die sie nun plötzlich aufgeben sollen. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass strenge Verbote zu illegalen Praktiken führen, die das Leben der abtreibenden Frauen in große Gefahr bringen (sowohl in medizinischer als auch in finanzieller Hinsicht).
Das Recht auf Abtreibung ist eines der Grundrechte jeder Frau und jeder Schwangeren. Wir wollen nicht riskieren, dass mit einem plötzlichen Regierungswechsel dieses Grundrecht plötzlich verschwindet. Deshalb fordern wir, dass das Recht auf Abtreibung in die luxemburgische Verfassung aufgenommen wird (unserer Meinung nach sollte es in jeder europäischen Verfassung stehen). Unser Vorschlag sieht vor, dem Artikel 12 über die individuelle Freiheit einen Satz hinzuzufügen:
Niemandem darf das Recht auf einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch vorenthalten werden, und niemandem darf das Recht auf einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch mit einer maximalen Ausübungsdauer von weniger als 12 Wochen vorenthalten werden. („Nul ne saurait se voir dépourvu du droit à l’interruption volontaire de grossesse et nul ne peut être privé du droit à l'interruption volontaire de grossesse avec un délai maximal d'exercice inférieur à 12 semaines de grossesse.“)