Sicherstellen, dass Handelsabkommen die ökologische Nachhaltigkeit und die Menschenrechte respektieren
Verankerung von verbindlichen Menschenrechten und ökologischer Nachhaltigkeit in allen Handelsabkommen und Überprüfung der Abkommen oder Abbruch der Verhandlungen, wenn anhaltende Verstöße festgestellt werden.
Maßnahmen ergreifen, um Produkte, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, zu überwachen und zu identifizieren und zu verhindern, dass sie auf den EU-Markt gelangen.
Handelsabkommen müssen den wirtschaftlichen Gegebenheiten in Drittländern Rechnung tragen und für beide Parteien von Vorteil sein.