Ausweitung der Nutzung des Emissionshandelssystems der Europäischen Union
Das Emissionshandelssystem (ETS) auf negative Emissionen ausweiten und bis spätestens Ende 2025 mindestens 90 % (2021 ca. 40 %) aller Kohlenstoffemissionen in der EU unter eine einzige Obergrenze stellen.
Beschleunigung der Einführung des geplanten ETS 2, das Gebäude, den Straßenverkehr und weitere kleine Industriezweige abdeckt und auch Emissionen aus der industriellen Tierhaltung einbezieht.
Reduzierung der Anzahl der Zertifikate (an den Umfang angepasst) im Einklang mit den Reduktionszielen von Volt.